Wann zahlt die Krankenkasse bei CED?

Der Alltag im Leben mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa kann beschwerlich sein. Die Schmerzen und Begleiterscheinungen, die eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung (CED) mit sich bringt, verhindern häufig das Erledigen einfacher alltäglicher Aufgaben: Staubsaugen, Kinder betreuen oder Wäsche aufhängen. Auch ein Schub  kann dich daran hindern, solche Aufgaben und Tätigkeiten erfolgreich von deiner täglichen To-do-Liste zu streichen. In diesen Situationen kann eine Haushaltshilfe eine willkommene Unterstützung sein.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten dafür von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Es ist allerdings eine antragspflichtige Leistung, die du als Betroffene*r mit deiner behandelnden Ärztin bzw. deinem behandelnden Arzt besprechen und beantragen musst. Hierzu benötigst du eine ärztliche Bescheinigung, in der deine behandelnde Ärztin bzw. dein behandelnder Arzt die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bestätigt und Angaben über den Umfang der Hilfe und die Dauer macht. Den Antrag auf Gewährung von Haushaltshilfe kannst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse anfordern.1 

Tipp: Einige gesetzliche Krankenkassen stellen Formulare für die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Verfügung, daher kann es sich lohnen, wenn du direkt bei deiner Krankenkasse nachfragst. 

Neben der genannten ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung gibt es noch ein paar weitere Voraussetzungen für die Gewährung einer Haushaltshilfe:2

  • Die „haushaltsführende“ Person muss krankheitsbedingt ausfallen. Dazu zählen z. B. ärztlich verordnete Bettruhe, Krankenhaus- oder Kuraufenthalt. 
  • Es darf sich im Haushalt keine Person befinden, die im Haushalt helfen oder die Kinder betreuen kann. Ausgenommen ist der arbeitende Partner. Dieser muss keinen Urlaub nehmen, um die Aufgaben zu übernehmen.
  • Das Alter der im Haushalt lebenden Kinder ist für die Bewilligung des Antrags ebenfalls entscheidend. Die Krankenkassen unterscheiden sich hinsichtlich dieser Regelung.

Ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht in der Regel nicht länger als 4 Wochen.2  Ist der Antrag erfolgreich, müssen Versicherte ab einem Alter von 18 Jahren während der Dauer der Haushaltshilfe eine tägliche Zuzahlung von mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro leisten.2,3  

Eine Ausnahme gibt es hierbei: Chronisch erkrankte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, von dieser sogenannten Zuzahlungspflicht befreit zu werden. Mehr dazu findest du im Beitrag Knapp bei Kasse durch CED! Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung? 

Neben diesem gesetzlich geregelten Anspruch können die Krankenkassen freiwillige Leistungen erbringen. Diese können sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden. Ein Telefonat mit deiner Krankenkasse bringt Klarheit. Ist dein Antrag dann bewilligt, kümmern sich die meisten Krankenkassen sogar selbst um eine geeignete Person für die Haushaltshilfe. So bleibt dir eine aufwendige und kräftezehrende Suche erspart. 

Übrigens: In der privaten Krankenversicherung gehört die Gewährung von Haushaltshilfe nicht zu den Regelleistungen. Hier kommt es darauf an, welcher Tarif abgeschlossen wurde. Ein Anruf bei deiner privaten Krankenversicherung kann dir schnell weiterhelfen. 

Patientenrechte bei CED

Patientenrecht kompakt (Teil 2): Deine Gesundheit, deine Rechte

Als Betroffener einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung (CED) bist du auf regelmäßige medizinische Hilfe angewiesen. Im zweiten Teil unserer Serie zum Thema Patientenrecht möchten wir uns daher deinen Rechten und Pflichten gegenüber deinen behandelnden Ärzten oder anderen Heilberuflern widmen. In Teil eins unserer Serie haben wir bereits kurz erläutert, was es mit dem sogenannten Behandlungsvertrag auf sich hat. In diesem sind die wesentlichen Grundlagen der Beziehung zwischen Patient und seinem behandelnden Arzt festgehalten, um beiden Parteien ein vertrauensvolles Verhältnis auf rechtssicherer Grundlage zu ermöglichen.

Ultraschall bei CED

Gastrointestinaler Ultraschall: Immer im Bilde sein bei Colitis ulcerosa

Insbesondere bei chronisch-anhaltend verlaufenden Erkrankungen, wie den chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED), ist es wichtig, den Gesundheitszustand im Blick zu behalten. 

Einflussfaktoren CED

Von Stadtleben bis Tee-Konsum – die (un-)erwarteten möglichen Einflussfaktoren bei CED

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (CED) wie Morbus Crohn (MC) oder Colitis ulcerosa (CU), können vielseitig und komplex sein. Ab der frühen Kindheit können sie in allen Altersschichten auftreten, wobei sich eine besondere Häufung der Diagnose im jungen Erwachsenenalter – etwa im Alter zwischen 15 bis 35 Jahren – feststellen lässt. Neben der genetischen Veranlagung zählen verschiedene Risiko- und Umweltfaktoren zu den Ursachen einer CED.