Patientenrecht kompakt (Teil 1): Das Wichtigste in Kürze
Ob Erkältung oder nötiger operativer Eingriff – im Krankheitsfall sind wir erleichtert bei dem Gedanken einen Arzt aufsuchen und Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Dank eines gut funktionierenden Gesundheitssystems zählt dies für uns in Deutschland sozusagen zu einer Selbstverständlichkeit. Täglich lassen sich Millionen Deutsche krankheitsbedingt und in der Mehrheit der Fälle beanstandungslos behandeln. Aus verschiedenen Gründen kann es jedoch hin und wieder zu Unstimmigkeiten in der medizinischen Versorgung kommen. Als Patient ist es in solchen Fällen ratsam, sich seiner Rechte bewusst zu sein. Vor allem dann, wenn man, wie im Falle einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung (CED), häufiger Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen muss.
Tatsächlich kennen die Mehrheit der Patientinnen und Patienten ihre Rechte, wenn überhaupt, nur in Teilen (siehe Abb. 1). Das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter Patienten und Versicherten zeigt, dass etwa ein Drittel das Patientenrechtegesetz gar nicht kennt (siehe Abb. 2).1
Mit unserer fünfteiligen Sonderserie zum Thema Patientenrecht möchten wir dich umfassend über die Rechte als Patient informieren und dir wichtige Tipps und Ratschläge an die Hand geben: Vom Recht auf Selbstbestimmung, über den Schadenersatz beim Behandlungsfehler bis zur Krankengeldzahlung und Rehabilitation.
Das Patientenrechtegesetz – Klare Regeln für Patient und Arzt
Das Ziel eines jeden Arztes sollte es sein, seine Patienten nach bestem Wissen und Gewissen zu versorgen und eine weitere Schädigung durch unvorsichtiges Handeln zu vermeiden. Jener Doktrin haben sich Ärzte und andere Angehörige von Heilberufen, wie etwa Therapeuten, Heilpraktiker oder Krankenpfleger, verpflichtet und ihr tägliches Streben danach ausgerichtet. Da Fehler jedoch auch im Falle des sensiblen Themas Gesundheit menschlich bleiben, lassen sich Defizite im Behandlungsalltag leider nicht gänzlich vermeiden. Treten z.B. Behandlungsfehler auf, so muss dem Patienten, aber auch den behandelnden Ärzten die notwendige Rechtssicherheit geboten werden.
Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz, BGBl. I 2013, 277), das im Februar 2013 in Kraft getreten und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist. Auch wenn das Patientenrechtegesetz für beide Seiten Gültigkeit besitzt, so soll es doch in erster Linie den Patienten schützen und ihm die Möglichkeit geben, seinem Behandler und Leistungserbringer auf Augenhöhe zu begegnen.2
Leistung für Gegenleistung mit dem Behandlungsvertrag
Das Patientenrechtegesetz definiert das Verhältnis zwischen Arzt und Patienten als bindenden Vertrag zur Erbringung einer Gesundheitsleistung. Der sogenannte Behandlungsvertrag beinhaltet also die Rechte und Pflichten von Arzt und Patient sowie anderen Heilberufen, wie Heilpraktikern, Psycho- oder Physiotherapeuten, Hebammen etc., für den gesamten Zeitraum der Behandlung. Besuchst du einen Arzt oder begibst dich in Behandlung, wird hierdurch automatisch ein zivilrechtlicher Vertrag geschlossen, welcher nicht zwingend schriftlich festgehalten oder ausdrücklich mündlich vereinbart werden muss. Mit dem Verhandlungsvertrag verpflichtet sich der Leistungserbringer, sprich der Arzt oder Heilberufler, u.a. dazu, eine den medizinischen Standards entsprechende Behandlung durchzuführen. Das bedeutet, dass er dich umfassend über diese informiert, die Behandlung dokumentiert und dir Einsicht in die Patientenakte gewährt. Der Patient als Leistungsempfänger wiederum verpflichtet sich, die Behandlung mit einer angemessenen und vereinbarten Vergütung zu honorieren.[1]
Was das konkret bedeutet, welche Rolle die Krankenkassen hierbei spielen, welche Regelungen im Krankheitsfall in Ausbildung und Beruf und bei Pflegebedürftigkeit greifen, all dies erfährst du in den kommenden Wochen in unserer „Newsserie zum Patientenrecht“.
Selbstverständlich ersetzen die Informationen, die wir dir in den kommenden Wochen auf ced-trotzdem-ich.de zur Verfügung stellen, nicht eine professionelle Beratung. Solltest du dringende Fragen haben, die z.B. deine Therapie, deren Erstattung durch die Krankenkasse oder andere rechtliche Dinge wie die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit betreffen, so hast du jederzeit die Möglichkeit eine Patientenberatung in Anspruch zu nehmen. Dabei ist es ratsam, in folgender Reihenfolge vorzugehen:
- Bei Fragen rund um deine Therapie solltest du zunächst das Gespräch mit deinem behandelnden Arzt suchen und um eine verständliche und umfassende Aufklärung bitten.
- Bei allen weiteren Fragestellungen oder wenn das Gespräch mit deinem Arzt zu keinem zufriedenstellendem Ergebnis führt, solltest du dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen.
- Nachfolgend hast du die Möglichkeit dich an Patientenberatungsstellen, z.B. der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP), oder Verbraucherzentralen zu wenden.
- Vor allem bei spezifisch chronischen Krankheitsbildern wie der CED bietet sich zudem der Kontakt zu Selbsthilfe- und Patientenorganisationen an. Patientenorganisationen eröffnen dir ein Netzwerk von Betroffenen und ermöglichen so den Erfahrungsaustausch zu krankheitsrelevanten Themen. Über folgenden Link gelangst du zu einer Übersicht verschiedener CED-Patientenorganisationen: Patientenorganisationen CED
- Eine anwaltliche Beratung, etwa im Vorfeld einer Behandlung, ist möglich, aber eher untypisch. Benötigst du nach Hinzuziehen der vorherigen Optionen einer Patientenberatung noch immer Hilfe in dringenden rechtlichen Fragestellungen, so hast du die Möglichkeit, dich an einen Rechtsanwalt, idealerweise einen auf Patientenrechte spezialisierten Fachanwalt für Medizinrecht zu wenden.
- Das Bundesministerium für Gesundheit bietet ein Bürgertelefon zur Beratung an und informiert auf seiner Internetseite ausführlich zum Thema Patientenrecht: (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/patientenrechte.html)
- Die Bundesregierung sieht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung die Förderung von Einrichtungen der unabhängigen Patientenberatung vor. Über ein Beratungstelefon (Telefon: 0800/0117722) und im Netz (https://www.patientenberatung.de) kannst du den Service der unabhängigen Patientenberatung (UPD) in Anspruch nehmen. Als wichtige Anlaufstelle informiert und berät die UPD Patientinnen und Patienten kostenfrei und neutral zu allen gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen.
Weitere Anlaufstellen:
- Die persönliche Beratung der gesetzlichen Krankenkassen in den jeweiligen Geschäftsstellen, Telefonhotlines, Broschüren, Onlineangebote etc.
- Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KBV) (https://www.kbv.de)
- Der Sozialverband VdK Deutschland e.V. (https://www.vdk.de)
- Die Sozialdienste der Krankenhäuser
- Der IGeL-Monitor: der Informationsservice des medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) (https://www.igel-monitor.de])
- Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) (https://www.gesundheitsinformation.de)
Stefan L, et al. Studie zu den Wirkungen des Patientenrechtegesetzes. Studienbericht für das Bundesministerium für Gesundheit, vertreten durch den Patientenbeauftragten der Bundesregierung. IGES-Institut in Zusammenarbeit mit Gerhard Igl. Berlin, November 2016.
Informiert und selbstbestimmt – Ratgeber für Patientenrechte. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten (Hrsg.), Bundesministerium für Gesundheit Referat Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen (Hrsg.), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz; Referat Öffentlichkeitsarbeit, Digitale Kommunikation (Hrsg.). Stand: Oktober 2019 (Erstauflage: Juni 2013)