Schwerbehindertenausweis

Schwerbehindertenausweis bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED) wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa? Was zunächst abwegig klingen mag, kann für Betroffene eine sinnvolle Hilfeleistung und ein Ausgleich für die durch die CED verursachten Einschränkungen im Privat- und Berufsleben sein. Denn der Begriff „Behinderung“ bedeutet nichts anderes als z. B. eine körperliche Beeinträchtigung zu haben, die dich wahrscheinlich länger als sechs Monate an einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindert.1 Dieser Beitrag erklärt dir kurz und knapp, welche Vergünstigungen und Vorteile für dich durch einen Schwerbehindertenausweis möglich sind und wie und wo du diesen beantragen kannst.

Nachteilsausgleich bei besonders schwerem Verlauf

Je nach Schwere der CED kann der Krankheitsverlauf dein Privat- und Berufsleben erheblich beeinflussen. Deshalb gibt es für Betroffene, die unter besonders schweren Auswirkungen des Morbus Crohn bzw. der Colitis ulcerosa leiden, die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Dieser ermöglicht es, bestimmte Leistungen, Vergünstigungen und Kompensationen für Benachteiligungen aufgrund einer Beeinträchtigung, sogenannte Nachteilsausgleiche, in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Übernahme von Reise-, Haushaltshilfe- oder Kinderbetreuungskosten1,
  • flexiblere Studien- und Prüfungsbedingungen2,3,
  • Erhaltung oder Erlangung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes1,
  • Zusatzurlaub, Reduzierung der Wochenarbeitszeit und Freistellung von Mehrarbeit1,
  • besonderer Kündigungsschutz1,
  • Freibeträge beim Wohngeld4,
  • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr1,
  • Steuerfreibeträge ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 205.

Ob du Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hast, hängt vom Ausmaß der durch die CED verursachten Einschränkungen ab. Dafür muss zunächst der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt werden, der das Ausmaß der Auswirkungen einer Einschränkung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beschreibt.6 Der GdB kann zwischen 20 und 100 liegen und wird in Zehnerschritten gestaffelt.6,7 Je höher der GdB ist, umso stärker sind die Beeinträchtigungen und umso mehr Nachteilsausgleiche können in Anspruch genommen werden.7 Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem GdB von mindestens 50.1

Was viele nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Menschen mit einem GdB von 30 schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.1 Zwar umfasst die Gleichstellung nicht den Zusatzurlaub und die unentgeltliche Beförderung, aber z. B. den besonderen Kündigungsschutz – der sogenannte Gleichstellungsantrag kann sich also lohnen.8 Weitere Informationen hierzu findest du im Downloadbereich der Agentur für Arbeit. Über die Webseite der Agentur für Arbeit kannst du auch den Antrag auf Gleichstellung stellen.

Wenn du einschätzen möchtest, ob dich das Ausmaß deiner CED zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises berechtigt, bietet die Deutsche Morbus Crohn und Colitis ulcerosa Vereinigung (DCCV e.V.) eine Übersicht zum Grad der Behinderung bei CED zum Download an.

Der Weg zum Ausweis

Verantwortlich für die Ermittlung des GdB ist das Versorgungsamt. Deinen Antrag musst du also dort stellen. Das Versorgungsamt hält sich bei der Einschätzung an die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“. Grundsätzlich geht es bei der Feststellung der Behinderung aber nicht darum, welche Erkrankung vorliegt, sondern wie stark sie dich im Alltag einschränkt. Daher solltest du beim Beantragen darauf achten, dass du ein aussagekräftiges Bild deiner Beschwerden und Einschränkungen vermittelst.

Hierbei helfen können dir neben deinen persönlichen Schilderungen der Belastungen auch ärztliche Gutachten und/oder Berichte von Rehabilitationseinrichtungen, die nicht älter als zwei Jahre sind.7 Am besten setzt du dich im Vorfeld mit deiner behandelnden Ärztin bzw. deinem behandelnden Arzt zusammen, um den Antrag gemeinsam zu besprechen. Denn je genauer die Beeinträchtigungen beschrieben werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Schwerbehindertenausweis bewilligt wird. Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel für maximal 5 Jahre ausgestellt.7 Nach seinem Ablauf oder bei Änderungen muss der Ausweis neu beantragt werden.7 Haben sich die Beschwerden verbessert, kann der GdB auch niedriger eingestuft werden und so der Anspruch auf den Ausweis verloren gehen.7

Einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen ist kein Tabu. Es ist einfach eine faire Möglichkeit, gesetzlich geregelte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen, wenn du die Voraussetzungen für die Ausstellung des Ausweises erfüllst! Schließlich kannst du nichts dafür, dass dir die CED das Leben schwermacht. Daher ist es nur gerecht, dafür einen Ausgleich und eine Entlastung im privaten und/oder beruflichen Alltag zu erhalten.

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