Mehr als nur ein Wellness-Programm: Reha bei CED
Der berufliche Leistungsdruck kann zu einem Burn-Out-Syndrom führen, die Büroarbeit im Sitzen zu Rückenschmerzen und der Fahrradunfall zu einem Kreuzbandriss – die Gründe für eine mögliche Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Auch chronische Erkrankungen, wie z. B. chronisch-entzündliche Darmerkrankungen, können die Teilnahme am Berufsleben unter Umständen unmöglich machen. Eine medizinische Rehabilitation, kurz Reha, soll das verhindern. Qualifiziertes Personal und ein großes Behandlungsangebot machen eine Reha zu einer sinnvollen Therapieergänzung – auch bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa.
Warum Reha bei CED guttut
Die Auswirkungen von chronisch-entzündlichen Erkrankungen machen sich nicht nur im Privatleben bemerkbar. Auch die berufliche Leistungsfähigkeit kann beeinträchtigt werden – sogar so sehr, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Den Betroffenen wird in diesen Situationen häufig zur Kur oder Reha geraten, um Kraft und Ruhe zu tanken. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Kur und einer Reha?
Beide Begriffe stammen aus dem Lateinischen: Rehabilitation bedeutet „Wiederherstellung“ und Kur bedeutet „Fürsorge“. Anhand dieser Übersetzungen wird der wesentliche Unterschied ersichtlich. Eine Reha dient demnach zur Wiederherstellung der Gesundheit. Sie richtet sich also an kranke Menschen und soll deren Gesundheitszustand verbessern und so z. B. eine Berufsunfähigkeit verhindern. Eine Kur dient zur Stärkung der Gesundheit, als Vorsorge und kann auch von gesunden Menschen in Anspruch genommen werden. Wenn also die CED das Berufsleben und die Arbeitsfähigkeit gefährdet, kommt eine Reha in Frage.
Eine medizinische Rehabilitation bietet …
- zahlreiche und vielfältige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit,
- individuelle und angepasste Therapiemöglichkeiten,
- eine Auszeit für Körper und Seele,
- die Möglichkeit, den durch die CED hervorgerufenen Stress hinter sich zu lassen,
- einen Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen.
Das therapeutische Angebot während einer Reha variiert von Klinik zu Klinik. Das Spektrum reicht von ärztlichen Behandlungen über Bewegungstherapien bis zu Patientenschulungen. Auch Entspannungsübungen, Ernährungsberatungen oder berufliche Beratungen können auf der Tagesordnung stehen.
Der Weg zur Reha
Grundsätzlich gilt: Jeder, der sozialversichert ist, hat das Recht auf eine Rehabilitation – also auf die Erhaltung oder die Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit. Die genaue Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch den jeweils zuständigen Versicherungsträger. Der erste Schritt zur Beantragung einer Reha ist der Weg zum behandelnden Arzt. Bei einem gemeinsamen Gespräch werden die Beeinträchtigungen durch Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa beurteilt und die Notwendigkeit einer Reha erörtert. Falls der Arzt sie als sinnvoll einschätzt und der Betroffene in der Lage ist, eine Reha anzutreten, muss zunächst geklärt werden, ob es einer ambulanten oder stationären Behandlung bedarf und welcher Kostenträger dann in Frage kommt. Je nach Art der medizinischen Rehabilitation tragen die gesetzliche Krankenversicherung, die Deutsche Rentenversicherung oder sogar die Unfallversicherung die Kosten. Stationäre Rehabilitationsleistungen dauern normalerweise 3 Wochen, ambulante höchstens 20 Behandlungstage.1 Die erforderlichen Unterlagen für einen Antrag können die Betroffenen bei den Kostenträgern telefonisch anfordern oder im Internet herunterladen. Die Aussicht auf Bewilligung erhöht sich, wenn der Antrag gemeinsam mit dem Arzt ausgefüllt und direkt ein ärztlicher Befundbericht beigelegt wird. Es ist wichtig, dass sich der Betroffene vorher erkundigt, welche Rehabilitationsklinik bei einer CED in Frage kommt. Denn Reha ist nicht gleich Reha. Viele Kliniken sind auf andere Erkrankungen spezialisiert und haben daher keine Erfahrung mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen. Bei der Auswahl sollte auch auf eine unabhängige Zertifizierung geachtet werden, damit hohe medizinische, therapeutische und pflegerische Qualitätsansprüche erfüllt werden können. Die Wunschklinik kann im Antrag vermerkt werden. Gegen eine mögliche Ablehnung des Antrags kannst du innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegen.
Weitere Informationen rund um das Thema Reha und CED hat der DCCV zusammengestellt.
Fazit
Der Krankheitsverlauf von Morbus Crohn und Colitis ulcerosa kann durch eine Reha positiv beeinflusst werden. Neben einer medikamentösen Behandlung bietet ein Reha-Programm zahlreiche andere Maßnahmen, wie z. B. Sporttherapien, Ernährungsberatung, Strategien zur Krankheitsbewältigung und zur Stressvermeidung. Daher spricht absolut nichts dagegen, als CED-Betroffener eine medizinische Rehabilitation in Anspruch zu nehmen.