Wann zahlt die Krankenkasse bei CED?

Der Alltag im Leben mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa kann beschwerlich sein. Die Schmerzen und Begleiterscheinungen, die eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung (CED) mit sich bringt, verhindern häufig das Erledigen einfacher alltäglicher Aufgaben: Staubsaugen, Kinder betreuen oder Wäsche aufhängen. Auch ein Schub  kann dich daran hindern, solche Aufgaben und Tätigkeiten erfolgreich von deiner täglichen To-do-Liste zu streichen. In diesen Situationen kann eine Haushaltshilfe eine willkommene Unterstützung sein.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten dafür von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Es ist allerdings eine antragspflichtige Leistung, die du als Betroffene*r mit deiner behandelnden Ärztin bzw. deinem behandelnden Arzt besprechen und beantragen musst. Hierzu benötigst du eine ärztliche Bescheinigung, in der deine behandelnde Ärztin bzw. dein behandelnder Arzt die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bestätigt und Angaben über den Umfang der Hilfe und die Dauer macht. Den Antrag auf Gewährung von Haushaltshilfe kannst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse anfordern.1 

Tipp: Einige gesetzliche Krankenkassen stellen Formulare für die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Verfügung, daher kann es sich lohnen, wenn du direkt bei deiner Krankenkasse nachfragst. 

Neben der genannten ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung gibt es noch ein paar weitere Voraussetzungen für die Gewährung einer Haushaltshilfe:2

  • Die „haushaltsführende“ Person muss krankheitsbedingt ausfallen. Dazu zählen z. B. ärztlich verordnete Bettruhe, Krankenhaus- oder Kuraufenthalt. 
  • Es darf sich im Haushalt keine Person befinden, die im Haushalt helfen oder die Kinder betreuen kann. Ausgenommen ist der arbeitende Partner. Dieser muss keinen Urlaub nehmen, um die Aufgaben zu übernehmen.
  • Das Alter der im Haushalt lebenden Kinder ist für die Bewilligung des Antrags ebenfalls entscheidend. Die Krankenkassen unterscheiden sich hinsichtlich dieser Regelung.

Ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht in der Regel nicht länger als 4 Wochen.2  Ist der Antrag erfolgreich, müssen Versicherte ab einem Alter von 18 Jahren während der Dauer der Haushaltshilfe eine tägliche Zuzahlung von mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro leisten.2,3  

Eine Ausnahme gibt es hierbei: Chronisch erkrankte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, von dieser sogenannten Zuzahlungspflicht befreit zu werden. Mehr dazu findest du im Beitrag Knapp bei Kasse durch CED! Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung? 

Neben diesem gesetzlich geregelten Anspruch können die Krankenkassen freiwillige Leistungen erbringen. Diese können sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden. Ein Telefonat mit deiner Krankenkasse bringt Klarheit. Ist dein Antrag dann bewilligt, kümmern sich die meisten Krankenkassen sogar selbst um eine geeignete Person für die Haushaltshilfe. So bleibt dir eine aufwendige und kräftezehrende Suche erspart. 

Übrigens: In der privaten Krankenversicherung gehört die Gewährung von Haushaltshilfe nicht zu den Regelleistungen. Hier kommt es darauf an, welcher Tarif abgeschlossen wurde. Ein Anruf bei deiner privaten Krankenversicherung kann dir schnell weiterhelfen. 

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